Zum 30.06.2013 wurde die Fachhochschule für Gestaltung in Schwäbisch Hall leider aufgelöst.

Von 1998 - 2013 konnte man in Metzingen und später in Schwäbisch Hall  MedienDesign und KulturGestaltung studieren.

Diese Seite stammt aus dem Jahre 2003 und dient in erster Linie den ehemaligen Studenten/innen als digitale Referenz.

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Fragen zur Kooperation?
Jedes Unternehmen, jede Kulturinstitution kann Partner werden!
Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Liliane Ossig (Tel. 0791 85 655-17).


Praktikanten oder Freie Mitarbeiter?

Praktikanten sind üblicherweise bei Ihnen, um zu lernen. Die Gestaltungskooperation
verknüpft Studieninhalte mit praktischen Berufsanwendungen. Die Studierenden erhalten von Ihnen Aufgaben, die eigenständig umgesetzt werden. Sie benötigen kein Personal für die inhaltliche Begleitung.

Keine Lohnsteuer- bzw. Sozialversicherungspflicht
Im Aktenzeichen 84062/03565, SG V/53 bestätigt das Finanzamt Schwäbisch Hall, dass die Partnerbeiträge nicht in der Lohnsteueranmeldung berücksichtigt werden müssen. Die Studierenden weisen den Betrag in der Lohnsteuererklärung aus.

Die Gestaltungskooperation ist nicht sozialversicherungspflichtig, da die Partnerprojekte im Curriculum der Fachhochschule Schwäbisch Hall verankert sind. Steuerpflichtig sind zusätzliche Zeiten, die über den im Curriculum vereinbarten Rahmen hinausgehen.

Auslandssemester
Die Studierenden im Studium MedienDesign sind laut Curriculum ein Semester im
englischsprachigen Ausland. Diese Zeit wird in der Regel vor- oder nachgearbeitet.
Sie sollten diese Chance für ein größeres Projekt nutzen, da die Kenntnisse zu diesem Zeitpunkt unserer Erfahrung nach schon sehr hoch sind. Im Studium KulturGestaltung ist das Auslandssemester nach Abschluss des Studiums möglich.

Praxissemester
Die Studierenden absolvieren laut Curriculum ein Praxissemester. Dies umfasst
einen Zeitraum von mind. 20 Wochen, davon mind. 95 Präsenztage. Das Praxissemester ist eine ideale Möglichkeit, größere Projekte anzugehen. Eine zusätzliche Bezahlung außerhalb des Partnerbeitrags ist sinnvoll, um die Mehrleistungen der Studierenden zu honorieren. Das Praxissemester kann, muss aber nicht beim Kooperationspartner abgeleistet werden. In dieser Zeit ruht der Vertrag für ein Semester.

Tätigkeitsbericht
Jeweils zu Semesterende (Februar und August) erhalten Sie von den Studierenden einen Tätigkeitsbericht, die diesen in der Hochschule einreichen. Dieser Bericht dokumentiert das Projekt und wird zur Creditvergabe genutzt. Wenn Sie nicht möchten, dass dieses Projekt öffentlich vorgestellt wird, vermerken Sie dies bitte auf dem Tätigkeitsbericht.

Beendigung
Der Kooperationsvertrag ist von Ihnen und von der Fachhochschule jeweils zum
Semesterende kündbar. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt vorbehalten. Sprechen Sie in diesem Falle bitte vorab mit der Hochschule. Mit dem Ende des Studiums endet der Partnervertrag automatisch.